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Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.


Hebammengesetz §2 (1)

“Das Wunder des Lebens zu begreifen heißt,

es selbst in den Händen zu halten.”

– Unbekannt –